Immer wieder spannend ist die Frage, welche Ausweiskategorie ich für das Fahren meines Wohnmobils benötige. Die folgende Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen hierzu habe ich am 21. Mai 2021 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnungen erstellt – auch, um mir die Sachlage vollends erläutern zu können.
Definition Wohnmobil
Die «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) definiert das Wohnmobil in Art. 11 wie folgt:
Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen.
Weiter definiert VTS Art. 11 Abs. 2, dass «Schwere Personenwagen schwere Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin (Klasse M1 über 3.50 t)» sind.
Hinzu kommt in VTS Art. 11 Abs. 3, dass Wohnmobile als «Wohnmotorwagen als leichte (< 3500kg) oder schwere Motorwagen (> 3500kg) bezeichnet und nach ihrer Zweckbestimmung umschrieben werden.
Ausweiskategorie
Die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen im Strassenverkehr (VZV) regelt die Ausweiskategorien in Art. 3:
| B | Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz |
| C | Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg |
| D | Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; |
Da die meisten Wohnmobile keine acht Sitzplätze (Fahr-Sitzplätze, also inklusive Gurten) haben werden, lässt sich die Kategorie D schon mal ausschliessen. Bleiben also noch die Kategorien B und C und diese unterscheiden sich beim Gesamtgewicht
| B: < 3500 kg | C1: >3’500kg & <= 7’500 kg | C: > 3’500kg |
Die Kategorie C1 ist eine Unterkategorie der Kategorie C und beschränkt das zulässige Gesamtgewicht eines Motorwagens, welchen ich fahren möchte, auf maximal 7’500kg.
Um leichte Wohnmobile (<3’500kg) fahren zu können, reicht demnach der Ausweis der Kategorie B. Wer allerdings schwere Wohnmobile fahren möchte, benötigt die Kategorie C1 oder C. Die übrigen Kategorien sind für Wohnmobilisten uninteressant.